Sechzehner hat geschrieben:Abend!
War ebenfalls wg. einer Sportverletzung 4er Tgl., der Truppenarzt stufte mich sofort auf WZ 5 auf und ich konnte in die MUO-Laufbahn einsteigen.
In der Steko sitzen Praktische Ärzte die keinen blassen Dunst vom Militär haben.
-> Truppenarzt macht des schon.
Dass die Ärzte bei der Steko keinen Dunst vom Militär haben und dass der TA das schon macht, würde ich so nicht unterschreiben (will auch niemanden in Schutz nehmen, bei den heutigen "untauglich"-Zahlen)
Es kommt darauf an weshalb eine niedrige WZ vergeben wurde. Wenn sich das "Problem" inzwischen gelöst hat, steht einer Aufwertung nichts im Wege.
Bei, wie in diesem Fall, Gefährdung der Zeugungsfähigkeit, könnte für Vater Staat eine finanzielle Verpflichtung entstehen, daher auf Nummer Sicher gehen.
Eine "Verzichtserklärung" also Übernahme des Risikos gibt es während des GWD nicht, da ist der Einheitskdt bzw. der TA verantwortlich (jaja, man(n) ist erwachsen und mündig...).